Wer auf dem Seeweg nach Kroatien einreist, muss ohne Verzögerung und auf dem kürzesten Weg den nächstliegenden für den internationalen Verkehr geöffneten Hafen (Port of Entry) anlaufen. Das betrifft insbesondere die Häfen auf den Inseln wie Bozava oder Sali, in denen sich die Crews einklarieren müssen, bevor ein Festlandshafen angesteuert werden darf. Lediglich wenn die dortigen Büros nicht besetzt sein sollten, darf die Crew zum Festland weiterfahren.
Seit einiger Zeit gibt es eine neue Liste der Ports of Entry. Ganzjährig geöffnete Grenzübergänge gibt es demnach in Pula, Umag, Porec, Rovinj, Rasa, Rijeka, Mali Losinj, Zadar, Sibenik, Split, Dubrovnik, Ploce, Korcula, Vela Luka und Ubli. Zusätzlich gibt es saisonal geöffnete Grenzübergänge (in der Sommersaison, meist vom 1. 4. bis 31. 10.) in ACI-Umag, Novigrad, Sali, Bozava, Primosten, Hvar, Stari Grad (Hvar), Vis, Komiza und Cavtat.
Bei der Anmeldung müssen die Bootspapiere, der Versicherungsnachweis, die Pässe der Crew sowie der Führerschein des Skippers vorgelegt werden. Bei dieser Gelegenheit füllt man auch die Crewliste aus. Ändert sich die Zusammensetzung der Crew im Laufe des Törns, so muss das dem Hafenamt gemeldet werden, das dann kostenlos eine neue Crew-Liste ausstellt.
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