Für das Befahren der kroatischen Küstengewässer muss der Bootsführer einen Führerschein besitzen. Und zwar den, der im Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist. Für deutsche Skipper ist das der SBF See, für österreichische Skipper die amtlichen Befähigungsausweise 2-4 oder das entsprechende International Certificate for Operators of Pleasure Craft. Bürger der Schweiz brauchen mindestens den Führerschein für Yachten auf See (B).
Zusätzlich muss mindestens ein Mitglied der Crew (muss nicht der Skipper sein) ein UKW-Sprechfunkzeugnis besitzen. Das hat folgenden Hintergrund: Nach kroatischem Recht sind Charterboote als gewerbliche Schiffe klassifiziert und müssen daher mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüstet sein. Diese muss jemand vorschriftsmäßig benutzen können und deshalb wird ein Schein verlangt.
Dies kann ein UKW-Sprechfunkzeugnis des Heimatlandes sein. Es gibt aber für Ausländer auch die Möglichkeit, eine Prüfung bei einem kroatischen Hafenamt abzulegen und auf diese Weise einen kroatischen Bootsführerschein einschließlich UKW-Sprechfunklizenz zu erwerben. Dies berechtigt zum Führen von Booten bis 12 m Länge sowie zur Nutzung der UKW-Funkstelle. Allerdings wird dieser Schein außerhalb Kroatiens nicht anerkannt, eine Umschreibung ist nicht möglich.
Die kroatischen Charterboote sind ausnahmslos mit Non-GMDSS-Anlagen ausgerüstet. Funkzeugnisse ohne GMDSS-berechtigung sind also ausreichend. Die sich abzeichnende Verlängerung der Hörwachenpflicht auf Kanal 16 über 2005 hinaus lässt erwarten, dass sich daran nichts ändert.
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